Fördermittel

 

Förderungen des Reitervereins St. Georg Helenabrunn 1980 eV.

Förderung                                                              Förderhöhe ab 13.07.2011

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Kleines Hufeisen oder Großes Hufeisen*               15 Euro

und zusätzlich

Reit- oder Fahrabzeichen Klasse 4 *                      75 Euro

oder

Reit- oder Fahrabzeichen Klasse 3 *                      75 Euro

oder

Reiterpass oder Basispass*                                   20 Euro

Reitplakette **                                                          15 Euro

Lehrgänge ***                                                          30 Euro

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* mit Nachweis der bestandenen Prüfung (Förderung kann nur 1x pro Kalenderjahr beantragt werden)

** Reitplakette nur für die Mitglieder, die keine anderen Fürdermittel beantragen.

*** Zuschuss für Lehrgänge, die vom Verein organisiert und durchgeführt werden. (Förderung kann nur 1x pro Kalenderjahr beantragt werden)

Fremdlehrgänge werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand bezuschusst.

Es wird ein Lehrgang pro Kalenderjahr bezuschusst.

Zuschuss für Reitstunden wird ab Juli 2011 nicht mehr gezahlt. 2011 werden jugendlichen Reitern, die qualifizierten Reitunterricht belegen können, maximal 2 Zehnerkarten mit je 7,70 Euro gefördert.

Jede Förderung ist ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft im RV einmalig möglich. Alle Förderungen für Prüfungen, die in einem Kalenderjahr bestanden wurden oder sonstige Förderungen aus einem Kalenderjahr, müssen im gleichen Jahr schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig bis 15.12. des Jahres eingereicht sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

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Reitverein St. Georg

Helenabrunn 1980 e.V.